Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Mujstra / Niemand GbRfür Webdesign, Hosting, Wartung, Pflege, SEO und Online-MarketingMujstra / Niemand GbRDr.-Eckener-Straße 14B49080 OsnabrückE-Mail: info@webdesign-mn.de
Stand: 31.08.2026
Produktbereiche
Für jeden Vertrag gelten die Allgemeinen Bestimmungen sowie ergänzend die Regelungen des jeweils vereinbarten Produktbereichs.
A. Allgemeine Bestimmungen
B. Webdesign & Websites
C. Leadchannels für Versicherungsvermittler
D. Hosting & Pflege
E. SEO & Google Ads
F. Individuelle Leistungen
Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2 Maßgeblich für Art, Umfang, Vergütung, Laufzeit und sonstige Einzelheiten der Leistung ist das jeweilige Angebot. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich zugestimmt wurde.
1.3 Verträge können insbesondere durch Annahme eines Angebots, in Textform, elektronisch oder fernmündlich geschlossen werden.
1.4 Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Hostinganbieter, Softwareanbieter, Freelancer, Subunternehmer und sonstige Dritte einsetzen.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere Unternehmensdaten, Texte, Bilder, Logos, Domains, Versicherungsinformationen, Werbekonten, Trackingzugänge und sonstige technische Zugänge gehören.
2.2 Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Vereinbarte Vertragslaufzeiten verlängern sich dadurch nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.3 Soweit Leistungen eine Freigabe des Kunden voraussetzen, ist der Anbieter bis zur Freigabe nicht zur Veröffentlichung oder Durchführung verpflichtet. Eine dadurch entstehende Verzögerung wird dem Kunden zugerechnet.
3. Vergütung und Zahlung
3.1 Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
3.2 Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
3.3 Laufende Leistungen werden im Voraus abgerechnet. Einmalige Leistungen können entsprechend dem Angebot als Einmalzahlung oder in Raten abgerechnet werden.
3.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Leistung zu beginnen oder fortzuführen, solange eine hierfür fällige Zahlung nicht vollständig eingegangen ist.
Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aussetzen. Die Aussetzung beendet den Vertrag nicht, verlängert eine vereinbarte Vertragslaufzeit nicht und begründet keinen Anspruch des Kunden auf eine kostenlose Nachholung, Verlängerung oder Ersatzleistung.
Fällige Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
3.5 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Umfang, Höhe und Zahlungsfrist richten sich ausschließlich nach dem Angebot.
Wird für eine in Raten gezahlte Landingpage ein Skonto vereinbart, gilt dieses nur für die erste Rate, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
Ein Skonto auf eine Landingpage-Zahlung und ein Skonto für die Vorauszahlung des gesamten Vertragswerts werden nicht miteinander kombiniert.
4. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
4.1 Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot und im einschlägigen Produktbereich beschriebenen Leistungen.
4.2 Leistungen außerhalb dieses Umfangs, insbesondere zusätzliche Seiten, weitere Versicherungssparten, zusätzliche Kampagnen, umfangreichere Änderungen, Integrationen oder Migrationsarbeiten, sind gesonderte Zusatzleistungen und bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
4.3 Nicht oder nur teilweise genutzte Leistungsbestandteile begründen keinen Anspruch auf Auszahlung, Übertragung auf spätere Zeiträume oder Ersatz durch andere Leistungen, wenn die Nichtnutzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt oder auf dessen Entscheidung beruht.
5. Inhalte, Rechte und Verantwortung des Kunden
5.1 Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten und sonstige Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
5.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Unternehmens-, Produkt- und Fachinformationen verantwortlich.
5.3 Soweit aufgrund von Inhalten oder Vorgaben aus dem Verantwortungsbereich des Kunden berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Anbieter erhoben werden, stellt der Kunde den Anbieter hiervon frei, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.
6. Nutzungsrechte
6.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
6.2 Wiederverwendbare Templates, Methoden, Systeme, Frameworks, Bibliotheken, allgemeine Gestaltungselemente, technische Strukturen und sonstiges vorbestehendes oder allgemein verwendbares Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
6.3 Drittanbieter-Komponenten wie Plugins, Themes, Stockmaterial oder Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit für deren weitere Nutzung nach Vertragsende eine eigene Lizenz des Kunden erforderlich ist, hat der Kunde diese selbst zu beschaffen.
7. Haftung
7.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche Erwartungen des Kunden, insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder ausgebliebene Geschäftsentwicklungen, soweit kein gesetzlich zwingender Haftungsgrund besteht.
8. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
8.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot.
Bei laufenden Leistungen mit einer vereinbarten Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird und im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.2 Während einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall ein zwingendes gesetzliches Kündigungsrecht besteht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Ein vereinbarter Vertragsbeginn wird durch ausstehende Zahlungen, fehlende Mitwirkung oder fehlende Freigaben des Kunden nicht verschoben, sofern der Anbieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
8.4 Wird als Vertragsbeginn der 1. oder 15. eines Monats vereinbart und fällt dieser Tag auf einen Sonntag, beginnt die Vertragsperiode am unmittelbar folgenden Kalendertag. Dieser tatsächliche Starttag bestimmt anschließend die weiteren Vertragsperioden. Samstage und Feiertage führen nicht automatisch zu einer Verschiebung.
B. Webdesign & Websites
1. Leistungsumfang
Der Anbieter erstellt Websites und sonstige Webprojekte im im Angebot vereinbarten Umfang.
Design, Seitenanzahl, Funktionen, Inhalte und weitere Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
2. Änderungen und Freigabe
2.1 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind bei der Erstellung einer Website bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten.
2.2 Änderungen, die über den vereinbarten Projektumfang hinausgehen, können als Zusatzleistung angeboten und gesondert berechnet werden.
2.3 Nach Fertigstellung wird die Website dem Kunden zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt.
Soweit rechtlich eine Abnahme erforderlich ist, kann der Anbieter dem Kunden hierfür eine angemessene Frist setzen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Übergabe
Nach vollständiger Zahlung kann der Kunde die für ihn individuell erstellte Website im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte weiterbetreiben oder zu einem anderen Anbieter übertragen.
Die einfache Herausgabe vorhandener Zugangsdaten ist hiervon umfasst. Technische Migrationen, Umbauten, Exporte oder sonstige Arbeiten im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel können gesondert vergütet werden.
C. Leadchannels für Versicherungsvermittler
1. Gegenstand des Leadchannels
1.1 Ein Leadchannel dient dazu, über eine Landingpage Interessenten für eine im Angebot vereinbarte Versicherungssparte zu gewinnen.
Mögliche Sparten sind beispielsweise BU, PKV, Altersvorsorge, bAV oder Gewerbeversicherungen. Maßgeblich ist ausschließlich die im Angebot vereinbarte Sparte.
1.2 Ein Leadchannel besteht grundsätzlich aus:
- der einmaligen Erstellung einer Landingpage und
- einem laufenden Pflegepaket.
Das Pflegepaket umfasst, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist:
- Landingpage-Pflege,
- SEO-Pflege,
- Ad-Pflege im nachfolgend beschriebenen Umfang und
- Hosting.
2. Erstellung und Inhalte
2.1 Der Anbieter erstellt grundsätzlich die Texte der Landingpage. Nach Absprache können Texte des Kunden verwendet werden.
Bilder und Logos werden grundsätzlich vom Kunden bereitgestellt. Soweit erforderlich, kann der Anbieter geeignetes Stockmaterial einsetzen.
2.2 Der Kunde bleibt für die fachliche und rechtliche Richtigkeit seiner Versicherungsangebote und versicherungsfachlichen Aussagen verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für Angaben über Tarife, Beiträge, Leistungen, Ersparnisse, Voraussetzungen, Ausschlüsse, Beratungsinhalte und sonstige versicherungs- oder berufsrechtlich relevante Informationen.
2.3 Der Kunde hat die Landingpage und insbesondere sämtliche fachlichen Versicherungsangaben vor Veröffentlichung zu prüfen und in Textform freizugeben.
Ohne Freigabe erfolgt keine Veröffentlichung.
Verzögerungen aufgrund fehlender Freigabe werden dem Kunden zugerechnet und verschieben die Vertragslaufzeit nicht.
3. Leads und wirtschaftlicher Erfolg
3.1 Der Anbieter schuldet die vereinbarte Erstellung, Bereitstellung, Pflege und Optimierung des Leadchannels, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.2 Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl oder Qualität von
- Leads,
- Interessenten,
- Anfragen,
- Telefonaten,
- Terminen,
- Beratungen,
- Versicherungsverträgen,
- Abschlüssen oder
- Umsätzen
garantiert.
3.3 Es wird insbesondere nicht garantiert, dass ein Interessent erreichbar, tatsächlich interessiert, beratungsfähig, zahlungsfähig, abschlussbereit oder in seinen Angaben vollständig oder korrekt ist.
3.4 Die Bearbeitung und Beratung eingehender Interessenten liegt ausschließlich beim Kunden.
Eine zeitnahe Kontaktaufnahme kann für den wirtschaftlichen Erfolg wesentlich sein. Nachteile aufgrund verspäteter oder unterlassener Bearbeitung von Interessenten hat der Anbieter nicht zu vertreten.
4. SEO-Pflege
Während der vereinbarten Laufzeit erfolgt grundsätzlich ein SEO-Pflege- und Optimierungsdurchgang pro Vertragsmonat, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Bestimmte Rankings, Positionen, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen, Leads oder sonstige Ergebnisse werden nicht garantiert.
5. Google Ads
5.1 Soweit der Kunde Google Ads nutzen möchte, können im Rahmen der Ad-Pflege insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:
- erstmalige Einrichtung der Suchkampagne,
- Keyword-Recherche und Keyword-Auswahl,
- Erstellung von Anzeigentexten,
- Einrichtung und Strukturierung von Kampagnen und Anzeigengruppen,
- grundlegende Budgetsteuerung,
- Gebotsoptimierung,
- Conversion-Tracking,
- grundsätzlich einmal pro Vertragsmonat Kontrolle und Anpassung der Kampagne sowie
- Reporting.
Die konkrete Kampagnenstruktur richtet sich nach der fachlichen Einschätzung des Anbieters und dem jeweiligen Projekt.
5.2 Das Google-Ads-Konto gehört dem Kunden. Der Kunde stellt dem Anbieter den erforderlichen Verwaltungszugriff zur Verfügung.
Das Werbebudget wird vollständig vom Kunden getragen und grundsätzlich unmittelbar zwischen Google und dem Kunden abgerechnet.
Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.3 Stellt der Kunde kein ausreichendes Werbebudget oder keinen erforderlichen Zugang bereit, ist der Anbieter nicht zur Durchführung der Google-Ads-Leistungen verpflichtet.
Hierdurch entsteht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung, zusätzliche SEO-Leistung, Auszahlung oder sonstige Kompensation.
5.4 Meta Ads und andere Social-Media-Werbekampagnen sind nicht Bestandteil des Leadchannels, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
5.5 Es werden insbesondere keine bestimmten Impressionen, Klickzahlen, Klickpreise, Conversion-Raten, Leadkosten, Leads, Positionen oder Umsätze garantiert.
Entscheidungen, Richtlinienänderungen, Sperren, Ablehnungen, technische Änderungen oder sonstige Maßnahmen von Google, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, begründen keine Erfolgshaftung des Anbieters.
6. Lead-Übermittlung und Tracking
6.1 Über die Landingpage können insbesondere Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie weitere für die jeweilige Versicherungssparte vereinbarte Angaben abgefragt werden.
6.2 Die vollständigen Kontaktdaten eines Interessenten werden grundsätzlich direkt an den Kunden übermittelt.
Der Anbieter erhält für eigenes Tracking und Reporting grundsätzlich nur die hierfür erforderlichen technischen oder statistischen Informationen, beispielsweise Lead-ID, Zeitpunkt, Leadchannel, Kampagne oder Quelle. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden hierfür grundsätzlich nicht benötigt.
6.3 Trackingdaten dürfen während der Vertragslaufzeit und grundsätzlich bis zu maximal zwölf Monate gespeichert werden, soweit keine kürzere Speicherung erforderlich oder eine längere Speicherung rechtlich zulässig und erforderlich ist.
6.4 Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung.
7. Rechtstexte
Soweit die Erstellung oder Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung oder vergleichbaren Texten Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, erfolgt diese auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
Der Kunde muss die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitstellen und Änderungen mitteilen.
Eine individuelle Rechtsberatung oder Garantie der rechtlichen Zulässigkeit sämtlicher Inhalte ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde. Die Texte sind vom Kunden vor Veröffentlichung freizugeben.
8. Vertragsende und Mitnahme der Landingpage
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte an der individuell für ihn erstellten Landingpage und kann diese nach Vertragsende weiterbetreiben oder zu einem anderen Anbieter übertragen.
Das im Pflegepaket enthaltene Hosting endet mit Vertragsende, sofern keine Fortsetzung vereinbart wird.
Einfache Zugangsdaten werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Erfordert der Umzug technische Arbeiten des Anbieters, können diese gesondert angeboten und berechnet werden.
Eine für den Kunden registrierte Domain steht dem Kunden zu.
D. Hosting & Pflege
1. Hosting
1.1 Hosting kann über einen vom Anbieter ausgewählten Hostinganbieter bereitgestellt werden.
Eine durchgehend unterbrechungsfreie oder hundertprozentige Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
1.2 Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen sowie technische Störungen oder Ausfälle bei Hosting-, Domain-, Netzwerk- oder sonstigen Drittanbietern können vorübergehende Einschränkungen verursachen.
Der Anbieter haftet hierfür nur, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
1.3 Backups erfolgen grundsätzlich automatisiert über die technischen Systeme des eingesetzten Hostinganbieters.
Eine Garantie dafür, dass zu jedem Zeitpunkt ein bestimmter Sicherungsstand vorhanden oder vollständig wiederherstellbar ist, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Pflege
Art und Umfang der Pflegeleistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem jeweiligen Produktbereich.
Nicht genutzte Pflege- oder Änderungsleistungen werden nicht angesammelt, übertragen oder ausgezahlt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Vertragsende
Mit Beendigung einer Hostingvereinbarung endet die Verpflichtung des Anbieters zur Bereitstellung des Hostings.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen gewünschten Anbieterwechsel rechtzeitig einzuleiten.
Soweit hierfür technische Migrationsleistungen durch den Anbieter erforderlich sind, werden diese gesondert vergütet.
E. SEO & Google Ads
Dieser Abschnitt gilt für SEO- oder Google-Ads-Leistungen, die außerhalb eines Leadchannels gesondert vereinbart werden. Für entsprechende Leistungen innerhalb eines Leadchannels gelten ergänzend die Regelungen unter C.
1. SEO
Der Anbieter erbringt die im Angebot vereinbarten Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung.
Bestimmte Rankings, Positionen, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen, Leads, Anfragen oder Umsätze sind nicht geschuldet.
Suchmaschinen und deren Algorithmen werden von Dritten betrieben und können jederzeit geändert werden.
2. Google Ads
Umfang und Häufigkeit der Betreuung von Google Ads ergeben sich aus dem Angebot.
Soweit nicht anders vereinbart:
- gehört das Werbekonto dem Kunden,
- trägt der Kunde das Werbebudget zusätzlich zur Vergütung des Anbieters und
- stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge und Zahlungsmittel bereit.
Eine Garantie für Anzeigenfreigabe, Impressionen, Klicks, Klickpreise, Conversions, Leadkosten, Leads oder Umsätze besteht nicht.
F. Individuelle Leistungen
1. Leistungsumfang
Neben oder unabhängig von den vorstehenden Produktbereichen können individuelle Leistungen vereinbart werden.
Diese können einmalig oder laufend erbracht werden.
Art, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Laufzeit ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Rechtliche und technische Sonderleistungen
Soweit individuelle Leistungen technische Datenschutzmaßnahmen, Rechtstexte, Integrationen, Migrationen oder vergleichbare Sonderleistungen betreffen, schuldet der Anbieter ausschließlich die konkret vereinbarte Leistung.
Eine darüber hinausgehende Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich zulässigerweise vereinbart wurde.
G. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, der Sitz des Anbieters.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Partner-AGB)
der Mujstra / Niemand GbR für die Zusammenarbeit mit selbstständigen Freelancern und Dienstleistern
Mujstra / Niemand GbR
Dr.-Eckener-Straße 14B
49080 Osnabrück
E-Mail: info@webdesign-mn.de
Stand: 10.10.2026
1. Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Partner-AGB“) gelten für Einzelaufträge, die die Mujstra / Niemand GbR, Dr.-Eckener-Straße 14B, 49080 Osnabrück (nachfolgend „M&N“), an selbstständige Unternehmer oder Freiberufler (nachfolgend „Auftragnehmer“) vergibt.
Diese Partner-AGB sind ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB vorgesehen. Sie sind nicht Bestandteil der Kunden-AGB von M&N.
1.2 Die Zusammenarbeit ist zunächst auf Auftragnehmer mit Sitz beziehungsweise gewöhnlichem Tätigkeitsort in Deutschland ausgelegt. Eine Leistungserbringung aus dem Ausland oder die Einschaltung ausländischer Personen setzt eine vorherige gesonderte Vereinbarung voraus.
1.3 Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge:
-
ausdrücklich individuell vereinbarte Abweichungen,
-
der jeweilige Einzelauftrag einschließlich ausdrücklich bezeichneter Anlagen,
-
diese Partner-AGB in der im Einzelauftrag bezeichneten Fassung.
Gesetzlich zwingende Regelungen bleiben unberührt.
1.4 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn M&N ihnen ausdrücklich zustimmt. Eine bloße Entgegennahme von Leistungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Einzelaufträge und Vertragsschluss
2.1 Jeder Auftrag wird gesondert vereinbart. Der Einzelauftrag nennt mindestens die Vertragsparteien, die konkrete Leistung, die erforderlichen Arbeitsergebnisse, den Fertigstellungstermin und den Festpreis.
Eine allgemeine Verpflichtung von M&N, Folgeaufträge zu vergeben, oder des Auftragnehmers, künftige Aufträge anzunehmen, besteht nicht.
2.2 Ein Einzelauftrag kommt durch übereinstimmende Annahme zustande. Diese kann, soweit gesetzlich zulässig, auch in Textform, insbesondere durch eine Bestätigung per E-Mail, erfolgen.
Vor Vertragsschluss erhält der Auftragnehmer diese Partner-AGB oder einen direkten Zugang zur maßgeblichen Fassung. Der Einzelauftrag bezeichnet die jeweils geltende Fassung.
2.3 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, der Frist oder des Festpreises bedürfen einer von beiden Parteien bestätigten Vereinbarung in Textform. Mündliche Arbeitsabsprachen begründen keine eigenständige Mehrvergütung.
3. Selbstständigkeit und persönliche Leistungserbringung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer und organisiert Arbeitsort, Arbeitszeit und Vorgehensweise im Rahmen des vereinbarten Ergebnisses eigenverantwortlich.
Projektvorgaben zu Qualität, Sicherheit und Lieferterminen bleiben zulässig. Eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation von M&N ist nicht beabsichtigt.
3.2 Der Auftragnehmer nutzt grundsätzlich eigene Arbeitsmittel, führt seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbst aus und darf für andere Auftraggeber tätig sein.
Er ist nicht zur Annahme weiterer Aufträge verpflichtet. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Urlaub wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Die tatsächliche Durchführung ist für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung maßgeblich.
3.3 Die beauftragten Leistungen sind persönlich zu erbringen.
Der Einsatz weiterer Freelancer, Beschäftigter, Unterauftragnehmer oder sonstiger Hilfspersonen zur Erfüllung des Auftrags ist nicht gestattet. Eine Abweichung ist nur aufgrund einer ausdrücklich gesondert getroffenen Individualvereinbarung zulässig.
3.4 Der Auftragnehmer ist ohne gesonderte Vollmacht nicht berechtigt, M&N gegenüber Kunden oder Dritten zu vertreten, Zusagen abzugeben oder Verpflichtungen zu begründen.
4. Leistungsumfang und Abgrenzung der Inhalte
4.1 Geschuldet sind ausschließlich die im Einzelauftrag beschriebenen Ergebnisse und Eigenschaften.
Der Auftragnehmer erbringt diese fachgerecht, funktionsfähig, sorgfältig und in der vereinbarten Umgebung bearbeitbar. Erfolgsversprechen, die nicht ausdrücklich Teil des Einzelauftrags sind, werden nicht geschuldet.
4.2 Bei Design-, WordPress- und Bricks-Aufträgen umfasst die Leistung, soweit der Einzelauftrag nichts anderes festlegt, ausschließlich:
-
Layout und Gestaltung,
-
Seiten- und Sektionsstruktur,
-
responsive Umsetzung für Desktop, Tablet und Mobilgeräte,
-
vereinbarte technische Funktionen,
-
Vorbereitung vollständig bearbeitbarer Inhaltsbereiche.
Die technische Struktur muss M&N ermöglichen, Sektionen eigenständig zu verändern, zu verschieben, hinzuzufügen, zu entfernen und für weitere Projekte wiederzuverwenden.
4.3 Die Erstellung, Recherche, Auswahl und Einpflege von Texten, Bildern, Stockmaterial, finalen Schriftarten, finalen Markenfarben, SEO-Texten und sonstigen redaktionellen Inhalten ist bei diesen Aufträgen nicht Bestandteil der Leistung.
Entsprechende Text- und Bildbereiche sind leer beziehungsweise als bearbeitbare Platzhalter vorzubereiten.
Die vollständige inhaltliche Bestückung erfolgt ausschließlich durch M&N.
Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen keine fremden Texte, Bilder oder kostenpflichtigen Schriftarten eingebunden werden.
4.4 Andere Tätigkeiten wie SEO, Google Ads, Entwicklung oder Beratung sind nur geschuldet, soweit sie im jeweiligen Einzelauftrag ausdrücklich benannt sind.
Die Regelungen in Ziffer 4.2 und 4.3 erweitern den Leistungsumfang solcher andersartigen Aufträge nicht.
5. Mitwirkung, Projektkommunikation und Zugänge
5.1 M&N stellt die für den konkreten Auftrag erforderlichen Informationen, Freigaben und gegebenenfalls projektbezogene Benutzerkonten bereit.
Fehlende Unterlagen oder Hindernisse meldet der Auftragnehmer unverzüglich in Textform unter Angabe ihrer voraussichtlichen Auswirkungen.
5.2 Der Auftragnehmer erhält ausschließlich die für seinen Auftrag erforderlichen, personenbezogenen und widerrufbaren Zugänge, regelmäßig zu einer separaten Entwicklungs- oder Testumgebung.
Ein Anspruch auf Hosting-, Domain-, Datenbank-, Google-Ads-, E-Mail- oder Hauptadministratorzugänge besteht nicht.
Soweit zur technischen Umsetzung erforderlich, darf M&N vorübergehend weitergehende projektbezogene WordPress- oder Bricks-Rechte einräumen.
5.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, dürfen nicht geteilt und nicht für andere Projekte verwendet werden.
Der Auftragnehmer darf ohne Erlaubnis keine weiteren Benutzer anlegen, keine versteckten Zugänge oder Zugriffssperren einrichten und keine Konfigurationen oder Daten an private Systeme übertragen, soweit dies nicht für den vereinbarten Auftrag erforderlich und freigegeben ist.
5.4 Direkte Kontakte zu Endkunden von M&N sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Freigabe zulässig.
Fachliche Rückfragen laufen grundsätzlich über M&N.
Änderungen an produktiven Kundensystemen und Veröffentlichungen sind nur nach Freigabe erlaubt.
6. Termine, Verzögerungen und Mitwirkungsmängel
6.1 Ein im Einzelauftrag als Fertigstellungstermin bezeichneter Kalendertag ist verbindlich.
Bis zu diesem Termin muss die vereinbarte Leistung vollständig und prüffähig übergeben sein.
Abnahme und Zahlung erfolgen anschließend gemäß Ziffer 9 und 10.
6.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass ein Termin gefährdet ist, informiert er M&N unverzüglich in Textform über Ursache, Umfang und einen realistischen neuen Fertigstellungsvorschlag.
Die Meldung verschiebt den Termin nicht automatisch.
6.3 Verzögerungen, die ursächlich auf unterbliebener erforderlicher Mitwirkung von M&N beruhen, werden angemessen berücksichtigt, soweit der Auftragnehmer diese rechtzeitig angezeigt und zumutbare Ausweichmaßnahmen ergriffen hat.
Eine neue Frist soll in Textform vereinbart werden.
6.4 Bei schuldhafter Fristüberschreitung gelten die gesetzlichen Verzugs- und Schadensersatzregeln.
M&N kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Nachfrist setzen und anschließend insbesondere zurücktreten beziehungsweise kündigen und/oder Schadensersatz verlangen.
Eine pauschale Vertragsstrafe ist nicht vereinbart.
7. Änderungen und Korrekturschleife
7.1 Bei gestalterischen Werkleistungen ist eine gebündelte Korrekturschleife im vereinbarten Festpreis enthalten, soweit der Einzelauftrag nichts anderes bestimmt.
Sie betrifft Anpassungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere Anordnung, Abstände und Gestaltung einzelner Bereiche.
7.2 Eine Korrekturschleife umfasst keine vollständige Neuentwicklung, neue Funktionen, zusätzliche Seiten oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Konzepts.
Solche Erweiterungen werden vor Ausführung mit Preis- und Terminfolgen gesondert vereinbart.
7.3 Die Behebung von Mängeln, insbesondere Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit, zählt nicht als Korrekturschleife.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unabhängig davon bestehen.
7.4 Der Auftragnehmer weist vor der Ausführung auf Mehrkosten hin. Ohne bestätigten Zusatzauftrag besteht für Zusatzarbeiten grundsätzlich kein zusätzlicher Vergütungsanspruch.
8. Technische Vorgaben, Drittkomponenten und Lizenzkosten
8.1 Die Leistung ist in der vereinbarten technischen Umgebung zu erstellen.
Bei Bricks-Aufträgen dürfen die von M&N bereitgestellten WordPress- und Bricks-Installationen einschließlich hierfür ordnungsgemäß lizenzierter Bestandteile verwendet werden.
8.2 Kostenpflichtige Plugins, Themes, Schriftarten, Stockbilder, Illustrationen, SaaS-Dienste, kostenpflichtige APIs, Testabonnements mit späteren Kosten und sonstige entgeltliche Drittkomponenten dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet oder eingebunden werden.
Kosten ohne Zustimmung trägt M&N nicht.
8.3 Frei verfügbare Open-Source- oder sonstige Drittkomponenten dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Lizenz mit dem geplanten Einsatz, der Bearbeitung, der Weitergabe und der kommerziellen Wiederverwendung vereinbar ist.
Der Auftragnehmer dokumentiert die eingesetzten Komponenten und Lizenzpflichten vor Übergabe.
8.4 Der Auftragnehmer darf keine unerwünschten Tracker, externen Datenübermittlungen, versteckten Abhängigkeiten, Schadsoftware oder technisch vermeidbare Bindungen an eigene Konten einbauen.
Die Nutzung von KI-Werkzeugen entbindet nicht von der Pflicht, Rechte, Qualität, Vertraulichkeit und Datenschutz sicherzustellen.
9. Vollständige Übergabe und Prüfbarkeit
9.1 Zur Übergabe gehören alle für den vereinbarten Betrieb und die eigenständige Weiterbearbeitung erforderlichen Arbeitsergebnisse und Zugangsinformationen in vorhandener, gebräuchlicher Form.
Dazu zählen insbesondere:
-
editierbare WordPress- und Bricks-Strukturen,
-
erforderliche Exporte,
-
vereinbarte Projektdateien,
-
eigener Quellcode,
-
notwendige Konfigurationen,
-
eine kurze Dokumentation technischer Besonderheiten.
9.2 Der Auftragnehmer übergibt die Ergebnisse ohne unvereinbarte Passwörter, Sperren, Wasserzeichen, Urheberhinweise auf der Kundenseite oder technische Abhängigkeiten von seinen eigenen Konten.
Nicht geschuldet ist die Herausgabe privater, nicht projektbezogener Kontodaten.
9.3 M&N kann die Leistung vor der Abnahme auf vereinbarte Eigenschaften, technische Bearbeitbarkeit, Responsivität und Vollständigkeit prüfen.
Die produktive Veröffentlichung erfolgt ausschließlich durch M&N oder nach dessen ausdrücklicher Freigabe.
10. Abnahme, Vergütung und Rechnung
10.1 Soweit ein erfolgsbezogenes Werk geschuldet ist, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge.
M&N prüft die vollständige Übergabe in angemessener Frist und erklärt die Abnahme oder benennt vorhandene Mängel.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die gesetzliche Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
10.2 Sofern im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, gilt ein fester Netto-Festpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, falls diese anfällt.
Der Preis umfasst alle gewöhnlichen zur vereinbarten Leistung erforderlichen Arbeiten und Aufwendungen sowie die in diesen AGB beschriebenen Nutzungsrechte.
Auslagen bedürfen vorheriger Freigabe.
10.3 Die Vergütung wird bei Werkleistungen nach vollständiger Übergabe und Abnahme gegen ordnungsgemäße Rechnung fällig.
Eine vereinbarte Abschlagszahlung oder andere Abrechnungsweise bedarf der Regelung im Einzelauftrag.
Zwingende gesetzliche Fälligkeitsrechte bleiben unberührt.
10.4 Maßgeblich für die Rechnung ist die tatsächliche umsatzsteuerliche Situation des Auftragnehmers.
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist dies auf der Rechnung entsprechend auszuweisen.
Eine Provision oder Beteiligung an Kundenumsätzen ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.
11. Nutzungsrechte an individuell erstellten Ergebnissen
11.1 Der Auftragnehmer räumt M&N an allen im Rahmen des Einzelauftrags individuell geschaffenen, rechtlich schutzfähigen Arbeitsergebnissen, insbesondere Designs, Strukturen, Templates, Grafikelementen und eigenem Quellcode, mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte für sämtliche bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten ein, soweit rechtlich möglich.
11.2 Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere:
-
Speicherung und Vervielfältigung,
-
Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung,
-
kommerzielle Nutzung,
-
beliebig häufige Wiederverwendung als Blueprint für weitere Projekte und Kunden,
-
Bearbeitung, Weiterentwicklung und Umgestaltung,
-
Kombination mit anderen Arbeitsergebnissen,
-
eigenständige Anpassung durch M&N,
-
Bearbeitung durch von M&N beauftragte Dritte.
11.3 Der Auftragnehmer stimmt der Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Kunden und andere Dritte gemäß § 34 UrhG sowie der Erteilung einfacher oder ausschließlicher Unterlizenzen gemäß § 35 UrhG bereits jetzt zu, soweit dies rechtlich zulässig ist.
M&N kann Dritten gestatten, die Ergebnisse selbstständig zu bearbeiten und weiterzuverwenden.
11.4 Der Auftragnehmer wird die individuell für M&N erstellten Arbeitsergebnisse nicht selbst anderweitig verwerten, nicht erneut verkaufen oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit dem keine zwingenden Rechte entgegenstehen und keine gesonderte Zustimmung von M&N vorliegt.
Unabhängig erworbene fachliche Kenntnisse und allgemeines Know-how bleiben nutzbar. Vertrauliche Projektbestandteile dürfen dabei nicht offengelegt werden.
11.5 Vor vollständiger Zahlung darf M&N die gelieferten Arbeitsergebnisse bereits intern prüfen und testen.
Das Urheberrecht selbst und zwingende gesetzliche Ansprüche des Urhebers, insbesondere auf angemessene Vergütung, bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer erklärt sich, soweit rechtlich zulässig, damit einverstanden, dass M&N und dessen Kunden die Ergebnisse ohne Nennung seines Namens verwenden und im vereinbarten Rahmen bearbeiten.
12. Vorbestehende Rechte und Rechte Dritter
12.1 Der Auftragnehmer verwendet möglichst eigenständig geschaffene Bestandteile.
Sollen vorbestehende eigene Komponenten oder Rechte Dritter eingebracht werden, muss dies M&N vor ihrer Verwendung einschließlich der Lizenzbedingungen in Textform offengelegt werden.
Deren Verwendung bedarf der Zustimmung.
12.2 Für ausdrücklich genehmigte eigene vorbestehende Komponenten, die für Betrieb oder Bearbeitung der Gesamtleistung notwendig sind, räumt der Auftragnehmer M&N spätestens mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches, übertragbares und unterlizenzierbares einfaches Nutzungsrecht einschließlich Änderung, Vervielfältigung und kommerzieller Weiterverwendung ein, soweit ihm diese Rechte zustehen.
12.3 Bei genehmigten Drittkomponenten gelten deren tatsächliche Lizenzbedingungen.
Der Auftragnehmer darf keine weitergehenden Rechte versprechen, als er wirksam einräumen kann.
Reichen diese Rechte für die vereinbarte Verwendung nicht aus, muss die Komponente vor Abnahme durch eine geeignete Lösung ersetzt werden.
12.4 Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm geschaffenen und bereitgestellten Bestandteile keine ihm bekannten Rechte Dritter verletzen und er die vertraglich geschuldeten Rechte einräumen darf.
Bei berechtigten Drittansprüchen aufgrund einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung unterstützt er M&N bei der Abwehr oder Bereinigung und ersetzt den gesetzlich geschuldeten Schaden.
13. Referenzen und Portfolio
13.1 Nach öffentlicher Veröffentlichung eines Projekts darf der Auftragnehmer seine eigene Mitwirkung sachlich als Referenz nennen und bereits öffentlich zugängliche, nicht vertrauliche Ausschnitte des sichtbaren Arbeitsergebnisses zeigen, sofern keine Rechte von M&N, Endkunden oder Dritten entgegenstehen.
13.2 Die Verwendung nicht öffentlicher Vorlagen, kompletter editierbarer Templates, Projektdateien, Zugangsdaten, unveröffentlichter Entwürfe, interner Strategien sowie personenbezogener Kundendaten als Referenz ist nicht gestattet.
Namen, Logos oder Marken von M&N und Endkunden darf der Auftragnehmer zu Werbezwecken nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils Berechtigten verwenden.
13.3 M&N kann die Referenznutzung für ein Projekt aus berechtigtem Geheimhaltungs- oder Kundeninteresse in Textform untersagen, soweit dies erforderlich und angemessen ist.
14. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
14.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen der anderen Partei vertraulich.
Für den Auftragnehmer gilt dies insbesondere für:
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Kunden- und Interessentendaten,
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Preise und Kalkulationen,
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interne Prozesse,
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Verkaufsunterlagen,
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Strategien,
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wiederverwendbare Blueprints,
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technische Zugangsinformationen.
14.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Auftragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ausgenommen sind Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind, rechtmäßig unabhängig erlangt wurden oder kraft zwingender Vorschrift offengelegt werden müssen.
Gesetzliche Mitteilungspflichten bleiben unberührt.
14.3 Die Vertraulichkeit gilt für sonstige vertrauliche Informationen drei Jahre nach Ende des letzten betreffenden Einzelauftrags.
Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie, solange die Voraussetzungen des gesetzlichen Geheimnisschutzes vorliegen.
Unterlagen sind nach Abschluss auf Aufforderung zurückzugeben beziehungsweise sicher zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
15. Schutz der Kundenbeziehungen
15.1 Der Auftragnehmer nimmt ohne vorherige ausdrückliche Freigabe keinen direkten Projektkontakt zu Endkunden von M&N auf und tritt nicht als deren Dienstleister im Namen von M&N auf.
Notwendige Rückfragen werden über M&N abgewickelt.
15.2 Während der Durchführung eines Einzelauftrags und für zwölf Monate nach dessen Beendigung wird der Auftragnehmer solche Kunden von M&N, mit denen er durch den betreffenden Auftrag erstmalig in geschäftlich relevanten Kontakt gekommen ist, nicht gezielt unter Umgehung von M&N ansprechen oder abwerben, um ihnen unmittelbar gleiche oder im Wesentlichen vergleichbare Leistungen zu erbringen, die Gegenstand der Zusammenarbeit mit M&N waren.
15.3 Nicht erfasst sind:
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bereits vor dem Auftrag nachweislich bestehende eigene Kundenbeziehungen,
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allgemeine, nicht gezielt an diese Kunden gerichtete Werbung,
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unaufgefordert vom Kunden ausgehende Anfragen,
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Tätigkeiten außerhalb des geschützten Leistungsbereichs.
Ein allgemeines Wettbewerbsverbot ist nicht vereinbart.
15.4 Bei schuldhaften Verstößen stehen M&N die gesetzlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
16. Datenschutz und technische Sicherheit
16.1 Die Parteien richten die Zusammenarbeit so ein, dass der Auftragnehmer keine echten Kunden-, Lead- oder sonstigen personenbezogenen Produktionsdaten erhält, soweit dies für den Auftrag nicht zwingend erforderlich ist.
Es sollen Testdaten und getrennte Entwicklungsumgebungen verwendet werden.
Zugriff auf tatsächlich sichtbare personenbezogene Daten ist auf das Erforderliche zu begrenzen.
16.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet und dafür eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird vor der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Eine erforderliche Genehmigung eines Endkunden für einen weiteren Auftragsverarbeiter muss vorliegen.
Diese AGB allein ersetzen keine solche Vereinbarung.
16.3 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, nutzt sichere Passwörter und nach Möglichkeit Mehrfaktor-Authentifizierung.
Zugangsdaten dürfen nicht ungeschützt übermittelt werden.
Der Auftragnehmer informiert M&N unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, unberechtigte Zugriffe oder versehentliche Einsicht in Produktivdaten.
16.4 Eine eigenmächtige Speicherung, Auswertung, Weitergabe oder Nutzung von Kundendaten zu eigenen Zwecken ist untersagt.
Nach Ende der Berechtigung sind Zugänge nicht weiter zu verwenden und projektbezogene Daten nach Anweisung sicher zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
17. Mängel, Haftung und Pflichtverletzungen
17.1 Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere Nacherfüllung, Selbstvornahme im gesetzlichen Rahmen, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung wird durch die Zahl der vereinbarten Korrekturschleifen nicht begrenzt.
17.2 Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer haftet insbesondere bei schuldhaften Pflichtverletzungen, rechtswidrigen Einbindungen oder von ihm zu vertretenden Sicherheitsmängeln nach Maßgabe des Gesetzes.
Eine verschuldensunabhängige Erfolgsgarantie für wirtschaftliche Ergebnisse besteht nicht.
17.3 Bei außergewöhnlichen, von keiner Partei zu vertretenden Leistungshindernissen unterrichten sich die Parteien unverzüglich und vereinbaren eine angemessene Lösung.
Zwingende gesetzliche Rechte und Folgen von Unmöglichkeit, Verzug und Störung der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
18. Laufzeit, Beendigung und Übergabepflichten
18.1 Jeder Einzelauftrag betrifft ausschließlich die dort bezeichnete Leistung.
Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis oder eine automatische Verlängerung entsteht dadurch nicht.
Nach vollständiger Erfüllung bleiben insbesondere Rechte-, Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Kundenschutzpflichten nach ihrem Inhalt bestehen.
18.2 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und außerordentliche Beendigungsrechte, insbesondere bei Werkverträgen nach §§ 648 und 648a BGB, bleiben unberührt.
Eine Beendigung soll in Textform erklärt werden, soweit kein zwingendes anderes Formerfordernis gilt.
18.3 Bei Vertragsende übergibt der Auftragnehmer unverzüglich die bis dahin erarbeiteten, für M&N bestimmten Projektstände in bearbeitbarer Form, soweit sie vorhanden sind, und wirkt bei der sicheren Rückgabe oder Beendigung seiner Zugänge mit.
Vergütungs- und Nutzungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Regeln und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz von M&N als Gerichtsstand. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform festgehalten werden.
Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
19.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes
